Mehr Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche, die bei der AOK Bayern versichert sind, gibt es über die reguläre kinder- und jugendärztliche Versorgung hinaus zusätzliche Vorsorge- und Beratungsangebote.

Grundlage dafür ist der Kinder- und Jugendarztvertrag der AOK Bayern, auch Pädiatriezentrierte Versorgung (PzV) genannt.

Im Mittelpunkt stehen Vorsorge, Früherkennung und eine kontinuierliche Betreuung durch die gewählte Kinder- und Jugendarztpraxis.

Die Kinder- und Jugendarztpraxis als zentraler Ansprechpartner

Im Rahmen des Kinder- und Jugendarztvertrags entscheiden sich Familien für eine teilnehmende Kinder- und Jugendarztpraxis als zentrale Anlaufstelle für die gesundheitliche Versorgung ihres Kindes.

Die Kinder- und Jugendärztin oder der Kinder- und Jugendarzt begleitet die gesundheitliche Entwicklung, koordiniert bei Bedarf die weitere medizinische Versorgung und arbeitet mit anderen Fachgruppen und therapeutischen Berufsgruppen zusammen.

Zusätzliche Vorsorge und Beratung

Der Kinder- und Jugendarztvertrag ergänzt die reguläre Versorgung um zusätzliche Untersuchungen und Beratungsangebote.

Dazu gehören unter anderem:

  • U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren
  • U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren
  • J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren
  • zusätzliche Untersuchungen des Sehvermögens
  • Hörprüfung im Rahmen von J1 und J2
  • Sprachscreening und Beratung zur Sprachentwicklung
  • Screening-Ultraschall von Nieren und Blase im Säuglingsalter
  • Beratung zur Einführung der Beikost
  • Bewegungsberatung
  • Antibiotika-Beratung
  • besondere Betreuungsleistungen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit

Darüber hinaus kann die Kinder- und Jugendarztpraxis bei schwierigen medizinischen Fragestellungen im Rahmen eines Telekonsils fachärztlichen Rat einholen.

U10, U11 und J2 schließen Vorsorgelücken

Nach der U9 folgt im regulären gesetzlichen Früherkennungsprogramm erst einige Jahre später die J1.

Mit den zusätzlichen Untersuchungen U10 und U11 können wichtige Entwicklungsphasen im Schulalter kinder- und jugendärztlich begleitet werden.

Die J2 ergänzt die Vorsorge im Jugendalter und bietet Jugendlichen im Alter von 16 bis 17 Jahren noch einmal die Möglichkeit für einen umfassenden Gesundheitscheck und eine individuelle Beratung.

Wer kann teilnehmen?

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die bei der AOK Bayern versichert sind.

Die Teilnahme ist freiwillig. Für die Teilnahme wählen Sie eine Kinder- und Jugendarztpraxis, die am Kinder- und Jugendarztvertrag der AOK Bayern teilnimmt.

Die Anmeldung erfolgt über die teilnehmende Kinder- und Jugendarztpraxis oder die AOK Bayern.

Weitere Informationen

Welche Leistungen für Ihr Kind im jeweiligen Alter vorgesehen sind und welche Voraussetzungen für die Teilnahme gelten, erfahren Sie direkt in Ihrer teilnehmenden Kinder- und Jugendarztpraxis.

Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendarztvertrag finden Sie bei der AOK Bayern.